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Schlüssel abgebrochen – Und nun?

Schlüssel abgebrochen – Und nun?

Ein abgebrochener Schlüssel ist ziemlich ärgerlich. Gerade wenn er von außen im Schloss steckt, hilft meist nur der Schlüsseldienst. Bevor Sie professionelle Hilfe holen, gibt es ein paar Tricks, mit denen Sie mit ein wenig Glück den abgebrochenen Schlüssel aus dem Schloss befreien können.

Abgebrochen Schlüssel befreien

  • Wenn der Schlüssel noch(teilweise) sichtbar aus dem Schloss ragt, vorsichtig mit einer Zange versuchen, den Schlüssel herauszuziehen
  • Mit dem Zweitschlüssel von der anderen Seite ins Schloss und den abgebrochen Schlüssel auf der anderen Seite herausdrücken. Funktioniert natürlich nur mit Zugang zur anderen Seite.
  • Mit einer Pinzette oder Sicherheitsnadel den abgebrochenen Schlüssel heraus „stochern“

Wenn Sie Ihren abgebrochen Schlüssel selbst befreien wollen, sollten Sie immer vorsichtig sein, um das Schloss nicht zu beschädigen!

Abgebrochenen Schlüssel nachmachen

Ein abgebrochener Schlüssel kann in den seltensten Fällen nachgemacht werden. Wenn Sie keinen Ersatzschlüssel zur Hand haben, muss der Schlüsseldienst helfen.

Keinen Ersatzschlüssel

Sie haben keinen Ersatzschlüssel in Ihrer Wohnung? In dem Fall muss das Schloss ausgetauscht werden, da es keine Schlüssel-Vorlage zum Nachmachen gibt.

Ersatzschlüssel liegt in der Wohnung

Sie haben einen Ersatzschlüssel in der Wohnung? Das ist schon einmal gut. Sollte der Schlüsseldienst es schaffen, den abgebrochenen Schlüssel ohne zu Bohren aus dem Schloss entfernen zu können, kann er Ihre Tür unbeschädigt öffnen. In diesem Fall ist es nicht nötig, das Schloss auszutauschen. Mit der Vorlage Ihres Ersatzschlüssels können Kopien nachgemacht werden.

Schlüssel abgebrochen – Wer zahlt?

Sie wohnen zur Miete? Wenn der Schlüssel abgebrochen ist, muss das grundsätzlich der Vermieter zahlen. Das ist gesetzlich in § 538 BGB geregelt. Dort heißt es:

„Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“

Im Klartext heißt das: Kann der Vermieter Ihnen nicht nachweisen, dass Sie unsachgemäß mit dem Schlüssel umgegangen sind, muss er für den Schaden aufkommen. Sollte der Schaden wegen unsachgemäßer oder gewaltsamer Umgehensweise mit dem Schlüssel aufgetreten sein, sind Sie selbst für den Schaden verantwortlich.

Als Vermieter oder Eigentümer gibt es kaum Möglichkeiten die Kosten abzuwenden.

 

Ihr Schlüssel ist abgebrochen? Wir vom Schlüsseldienst Leverkusen helfen Ihnen.

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